Information zur Wasserhärte:
Die Wasserhärte wird in Grad deutscher Härte (dh) gemessen und ergibt die Gesamthärte. Dieses teilt sich nach dem Waschmittelgesetz in drei Härtbereiche ein:
Diese neuen drei Härtebereiche lösen die alten vier Bereiche ab. Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen (was für Härteangaben international gebräuchlich ist). Es wird davon ausgegangen, dass weiterhin die Gesamthärte (Summe der Konzentrationen von Calcium und Magnesium, berechnet als Calciumcarbonat) anzugeben ist. Das Gesetz macht hierzu allerdings keine Aussage.
Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 dH)
Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 dH)
Härtebereich hart: mehr als 2, 5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 dH)
In der Gemeinde Neusorg liegt ein Härtegrad von ca. 0,69 mmol/l (als CaO) vor, d. h. es liegt ein sehr weiches Wasser vor. Die Gesamthärte beträgt 3,9 °dH. Die Härte des Trinkwassers hat keinen Einfluss auf seine Qualität.
Für Rückfragen zum Trinkwasser oder auch zu einzelnen Untersuchungsergebnissen steht Ihnen Herr Konrad König, Verwaltungsgemeinschaft Neusorg – Bauamt selbstverständlich zur Verfügung:
Tel: 09234/9913-31
E-Mail: konrad.koenig(at)vgem-neusorg.de
Die Gemeinde Neusorg ist nach der Trinkwasserverordnung verpflichtet, 4 routinemäßige Untersuchungen und eine periodische Untersuchung des Trinkwassers pro Jahr vorzunehmen.
Wir möchten Sie auf diesem Wege über die aktuellen Untersuchungsergebnisse der Gemeinde Neusorg informieren.