Bayerische Gigabitrichtlinie

Breitbandausbau im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Die Gemeinde Neusorg beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

Ansprechpartnerin: Frau Katrin Bayer, Tel: 09234/9913-34, E-Mail: katrin.bayer(at)vgem-neusorg.de

 

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Neusorg nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten zur Verfügung gestellt.

 

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung
Die Gemeinde Neusorg ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Neusorg bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 23.07.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

 

Förderschritt 3: Markterkundung Ergebnis

Die Gemeinde Neusorg hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.

Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

 

Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Gemeinde Neusorg führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes,

transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie BayGibitR) durch.

Die Kommune bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen, Angebote spätestens bis zum 09.12.2022 um 11:00 Uhr einzureichen.

Fristverlängerung:

Aufgrund von Provideranfragen wird die geforderte Sicherheitsleistung auf 5 % festgelegt.
Eine Fristverlängerung wurde bis 13.01.2023 - 11 Uhr genehmigt.

 

 

Adressliste zum Auswahlverfahren *

*Die Zusendung der Adressliste an einen Bieter erfolgt erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung für diesen Förderschritt.

Bitte kontaktieren Sie hierzu den zuständigen Ansprechpartner: Achim Scherm, Bauamtsleiter Tel: 09234/991330 – Mail: achim.scherm@vgem-neusorg.de

 

Förderschritt 5: Auswahlverfahren Ergebnis

Bekanntmachung der Gemeinde Neusorg bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung

 

 

Förderschritt 6: Zuwendungsbescheid

Der Zuwendungsbescheid der Regierung der Oberpfalz für den Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie ist am 23.11.2023 bei der Gemeinde Neusorg eingegangen.

 

 

Förderschritt 7: Kooperationsvertrag

Erklärung der Gemeinde Neusorg bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur